Kinderschutzkonzept/ Verhaltenskodex

Wie auch das pädagogische Konzept, liegt eine Ausführliche Variante zum Thema Kinderschutz und unserem Verhaltenskodex, im Schülerhort in ausgedruckter Form auf. Um jedoch einen kompakten Einblick zu vermitteln führen wir eine sehr reduzierte Zusammenfassung kurz an.

Grundlage unseres Kinderschutzkonzepts ist 

das Basis-Kinderschutzkonzept für den Elementarbildungsbereich in Tirol

der bundesländerübergreifende Bildungs-Rahmen-Plan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich 

die Leitlinien für gewaltfreie sozial-/pädagogische Einrichtungen des Familienministeriums (jetzt Bundeskanzleramt) sowie 

der internationale Standard für Kinderschutzkonzepte von Keeping Children Safe.

 

1. Ziele, Zweck & Reichweite

Ziel und Zweck dieses Schutzkonzepts ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder in unserer Einrichtung vor Grenzverletzung und jeder Form von Gewalt geschützt sind. 

Darüber hinaus dient es auch als Rahmen, um Mitarbeitenden Handlungssicherheit in sensiblen Situationen zu geben, sie vor falschen Anschuldigungen und die Einrichtung vor Ansehensverlust zu schützen.

Wo Menschen miteinander arbeiten, können auch Fehler passieren. Unser Kinderschutzkonzept hat auch zum Ziel, dass wir auf Fehler professionell, unaufgeregt, frühzeitig und unterstützend reagieren.

Letztendlich dient es dazu, im Falle eines Verdachtes auf Gewalt gestützt auf festgeschriebene Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen wirkungsvoll agieren zu können. 

Alle Mitarbeitenden in unserer Einrichtung, ob sie tagtäglich direkt mit den Kindern arbeiten oder nicht, setzen unser Kinderschutzkonzept durch ihr bewusstes Handeln um.

 

2. Rechtlicher Rahmen

Den übergeordneten rechtlichen Rahmen bildet für unser Kinderschutzkonzept die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) sowie deren Fakultativprotokolle. 

Die UN-KRK legt in 10 Grundprinzipien die gleichen Rechte für alle Kinder fest:

1.das Recht auf Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Religion, Herkunft, Behinderung und Geschlecht

2.das Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause

3.das Recht auf Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung, im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens

4.das Recht auf Bildung und Ausbildung sowie auf Freizeit, Spiel und Erholung

5.das Recht auf gesunde Ernährung, Gesundheitsversorgung und Wohnung

6.das Recht auf Unterstützung, damit auch Kindern mit Behinderung ein unabhängiges Leben in der Gemeinschaft möglich ist

7.das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Vernachlässigung und Ausbeutung

8.das Recht, sich zu informieren, sich in der Muttersprache mitzuteilen, zu versammeln und seine Kultur und Religion zu leben

9.das Recht, dass bei allen Entscheidungen das Wohl des Kindes an vorderste Stelle gestellt wird

10.das Recht, angehört und in seiner Meinung respektiert zu werden

 

Folgende nationalen Gesetze sind für die elementaren Bildungseinrichtungen besonders relevant: 

AGBG, § 137, Gewaltverbot

AGBG, § 138, Kindeswohl

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 sowie das entsprechende Landesgesetz für Tirol

Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vom 20.1.2011. Verfassungsgesetzlich verankert sind darin insbesondere das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit (Art. 5), das Recht des Kindes auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in seinen eigenen Angelegenheiten und das für die gesamte Rechts- und Sozialordnung geltende Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip (Art. 1).

StGB, Abschnitt 10, Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung: insbesondere relevant §§ 206; 207; 207a; 207b; 208; 208a; 212; 214; 215a sowie auch § 220b, Tätigkeitsverbot.

 

Der rechtliche Rahmen für die Kinderbildungseinrichtungen in Tirol wird in Landesgesetzen geregelt: 

Tiroler Kinderbildungs- und -Kinderbetreuungsgesetz vom 1.10.2023 

sowie zugehörige Verordnungen

 

 

3. Gewalt, Gewaltformen und ihre Definitionen: 

Gewalt verletzt die Rechte des Kindes auf körperliche und psychische Integrität. Gewalt gegen Kinder tritt in unterschiedlichsten Formen und Situationen auf und steht in der Regel mit Machtungleichgewicht und Abhängigkeiten in Zusammenhang. Sie kann durch Erwachsene ausgeübt werden, aber auch durch Kinder gegenüber anderen Kindern; sie schließt auch Gewalt von Kindern an sich selbst (z. B. Selbstverletzung) mit ein. Vielfach sind Kinder mehrfachen Formen von Gewalt – auch gleichzeitig - ausgesetzt, teilweise auch in Verbindung mit Ausbeutung von Kindern (Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen), und mit erhöhtem Risiko bei bestimmten Gruppen, z. B. Kinder mit Behinderungen. 

Wir verwenden in unserem Kinderschutzkonzept den Gewaltbegriff, der auch Art. 19 der UN-Kinderrechts-konvention und Art. 5 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern 2011 zugrunde liegt.

Gewaltverbot in Österreich:

In Österreich ist der Einsatz jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder als Erziehungsmittel in der Familie, in Schulen und Einrichtungen seit 1989 verboten.  

Kinderschutzsysteme:

Kinderschutz zielt darauf ab, ein schützendes und stärkendes Lebensumfeld für Kinder zu schaffen, damit die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung gewährleistet sind. Diese Aufgabe setzt notwendigerweise die Zusammenarbeit verschiedenster Akteur*innen voraus. In diesem Sinne kooperieren auch wir im Bedarfsfall nicht nur mit den Familien, sondern auch mit der Kinder- und Jugendhilfe oder der Polizei, und kommen unseren gesetzlichen Mitteilungspflichten bei konkretem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach. 

 

Körperliche Gewalt/physische Gewalt:

Absichtliche Anwendung von körperlichem Zwang zum Nachteil des Kindes, unabhängig von der Intensität des Zwangs – sie reicht vom leichten Klaps über Schütteln und schweren Schlägen bis zur Anwendung von Stöcken und anderen Gegenständen.

Physische (körperliche) Gewalt umfasst demnach alle Formen von Misshandlungen: Schlagen, Schütteln (von Babys und kleinen Kindern), Stoßen, Treten, Boxen, mit Gegenständen werfen, an den Haaren ziehen, festhalten uvm. 

 

Psychische Gewalt:

umfasst das Vorenthalten einer dem Alter angemessenen und die psychosoziale Entwicklung des Kindes fördernden Umgebung sowie sämtliche Formen der Misshandlung mittels psychischen oder emotionalen Druckes. Dazu gehört jede Form von Zwang, Beschämung, Demütigung, Abwertung oder Zurückweisung, lächerlich machen, beschimpfen, in Furcht versetzen, ignorieren, isolieren und einsperren, ebenso das Miterleben von häuslicher Gewalt, Stalking, Mobbing/Bullying und Cyberbullying sowie Liebesentzug oder das Erzeugen von Schuldgefühlen.

Für religiöse Bildungseinrichtungen ist auch das Ausüben von Druck mittels religiöser Inhalte als Form psychischer Gewalt zu beachten.

 

Sexualisierte Gewalt:

Darunter gemeint ist die tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes, d.h. sämtliche Formen sexueller Aktivitäten wie unsittliche Berührungen, Geschlechtsverkehr etc. („hands-on-Delikte“). Ebenso gehören dazu Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt, wie zum Beispiel das Zeigen von pornographischem Material („hands-off-Delikte“). Sexuelle Gewalt ist ein Akt der Aggression und des Machtmissbrauchs. 

Dabei geht es um Verleitung zu sexuellen Handlungen genauso wie um Zwang zu solchen Handlungen. 

Sexualisierte Gewalt erfolgt oftmals auch in Verbindung mit sexueller Ausbeutung, z. B. bei der Herstellung und Verbreitung von Darstellungen dieser Gewalthandlungen im Internet (früher meist als „Kinderpornographie“ bezeichnet).

Vernachlässigung:

Vernachlässigung wird definiert als „die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre“ . Unterlassungen können verschiedene Grundbedürfnisse von Kindern betreffen. Entsprechend werden mehrere Unterformen von Vernachlässigung unterschieden: Körperliche Vernachlässigung (z. B. unzureichende Versorgung mit Nahrung, angemessener Kleidung, mangelhafte Hygiene, medizinische Versorgung, u.a.), Erzieherische und kognitive Vernachlässigung (fehlende Kommunikation, fehlende Anregung). 

Zu neueren Formen von Vernachlässigung zählt fahrlässig geduldeter oder zu häufiger Medienkonsum, insbesondere von altersinadäquaten oder gewalttätigen Medieninhalten. 

 

Strukturelle/Institutionelle Gewalt:

Dabei handelt es sich um Gewaltformen, die nicht von einem handelnden Subjekt ausgehen, sondern in die Struktur eines größeren Systems eingebaut sind. Dies kann z. B. die Gesellschaft sein oder auch eine Organisation bzw. ein bestimmter Bereich, z. B. das Bildungssystem.  Beispiel: Aufgrund von chronischer Personalknappheit in einem Integrationskindergarten sind die Mitarbeitenden „ausgepowert“ und im Arbeitsalltag, selbst bei kleineren Herausforderungen, oft überfordert. Supervision/Intervision gibt es auch nicht. Dadurch kommt es immer wieder zu Fehlverhalten (grober Umgangston z. B.), die Beschwerden seitens der Eltern häufen sich. Die Fluktuation der Mitarbeitenden ist sehr hoch.

 

 

4. Beteiligung von Kindern in unserer Einrichtung

Partizipation ist ein grundlegendes Kinderrecht und wird in unserem pädagogischen Alltag bewusst gelebt. Wir beteiligen Kinder konsequent überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist. 

Wir sehen die Grenzen der Beteiligung da, wo das Risiko einer Selbst- und Fremdgefährdung zu hoch ist, bei Überforderung oder weil eine Situation eindeutig die Entscheidung der Erwachsenen erfordert. Dennoch dürfen und sollen Kinder im Forschen und im Kontakt miteinander auch Erfahrungen mit ihren eigenen Grenzen machen. Beteiligung bedeutet für uns, dass Kinder mitbestimmen dürfen und sollen – dies setzt eine klare Führung der Gruppe durch die pädagogischen Fachkräfte voraus und ein Öffnen eines Entscheidungsspielraumes für jedes einzelne Kind – vor allem dort, wo es seinen ganz persönlichen Bereich (Pflege, Essen, Schlafen) betrifft. 

Die Abläufe gestalten wir so, dass viele der Handlungen von den Kindern selbst durchgeführt bzw. ihr Mitwirken (ohne Überforderung) möglich ist und ihre Grenzen geachtet werden (z.B. Essen selbst nehmen, die Hausaufgaben, so weit wie möglich, selbst lösen oder eigene Lösungsvorschläge in einer Konfliktsituation vorbringen lassen).

Die Abwägung von Beteiligung versus Führung der Gruppe erfordert einen bewussten Umgang mit Macht. Unserer Meinung nach lässt sich Macht im pädagogischen Alltag kaum vermeiden und es versteht sich von selbst, dass nicht jede Entscheidung mit allen Kindern ausdiskutiert werden soll und kann. Das würde die Kinder überfordern, statt zur Eigenverantwortung anzuleiten. Dennoch möchten wir die Verteilung der Macht zwischen Kindern und Erwachsenen reflektiert im Blick behalten.

Bei der Entwicklung unseres Kinderschutzkonzeptes haben wir die Kinder ebenfalls beteiligt – so haben wir ihre Meinung zu Risiken in der Einrichtung („Wo ist es gut für dich in unserem Haus und wo bist du nicht so gern?“, „Was magst du hier und was stört dich?“ etc.) kindgerecht abgefragt und ihre Ideen, welche Regeln für Erwachsene im Umgang mit Kindern gelten sollen, eingeholt.

Fünf unserer Kinder sind mit einer Pädagogin die einzelnen Horträumlichkeiten abgegangen und habe jene Stellen oder Orte mit drei-färbigen Post it’s versehen, um zu beurteilen wie und warum sie die jeweiligen Orte einstufen.

Die Kinder zeigten reges Interesse daran, sich bei der Ausarbeitung zu beteiligen und äußerten viele interessante Vorschläge, denen wir nachzukommen weitgehend versuchen. Daraufhin wurden einige Orte mehr belichtet oder mit Farben und Bildern dekoriert, andere Bereiche stellen sich wiederum als schwieriger zu verändern dar. Den Kindern ist die Steintreppe im Stiegenhaus als eher unangenehm und gefährlich aufgefallen. Hierbei arbeiten wir noch an einer Verbesserungsmöglichkeit, eventuell könnten Teppichfließen für die einzelnen Stufeneine Lösung darstellen.

Ein Vorschlag der Kinder war zum Beispiel die Anbringung des Kummer- bzw. Beschwerdekastens mit dem dazugehörige Lösungsbrett. Bei diesen Boxen, die sie auch selbst gestaltet haben, können anonym Beschwerden und Sorgen mitgeteilt oder auf dem Lösungsbrett mögliche Lösungsvorschläge deponiert werden. Beides wird von den Kindern gestaltet und die Betreuungspersonen beteiligen sich durch eigene Ideen und Abwicklung des jeweiligen Themas. 

Des Weiteren wurden gemeinsam mit den Kindern Grundregeln erstellt, die durch Plakate in Erinnerung gerufen werden. Neben den Grundsätzen niemanden mit Wort und oder Tat zu verletzen, findet sich hier auch die „Stopp“ Regel. Sobald jemand „Stopp“ sagt, muss das andere Kind die Handlung sofort einstellen. Auf den Plakaten wird auch festgelegt welche Körperbereiche berührt werden dürfen und welche tabu sind. 

Im Medialen Bereich haben wir uns darauf geeinigt, dass keine Fotos von den Kindern veröffentlicht, sondern nur in den Horträumlichkeiten aufgehängt werden dürfen.

 

 

5. Informationen an Kinder, Eltern und die Öffentlichkeit über unser Kinderschutzkonzept

Wir informieren Eltern, Kinder und die Öffentlichkeit darüber, dass wir ein Kinderschutzkonzept entwickelt haben und über dessen wichtigste Inhalte sind. Diese Information beinhaltet in Kurzform eine Beschreibung unserer Haltung sowie die Aufzählung der präventiven Maßnahmen, wie zum Beispiel Schulung des Personals und unseren Verhaltenskodex. Zudem haben wir mit den Kindern über die Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes gesprochen und ihnen altersgerecht erklärt, warum wir dieses entwickeln und aus welchen Teilen ein Kinderschutzkonzept besteht.

Das Kinderschutzkonzept wird, neben dem pädagogischen Konzept, in schriftlicher Form zur freien Entnahme und Einsicht in der Einrichtung aufliegen. Des Weiteren wird darauf bei den Elternabenden, die ab Herbst wieder folgen werden, regelmäßig darauf hingewiesen. Es ist mir besonders wichtig auch den Eltern die Tragweite der häuslichen Umgangssprache nahe zu legen und dass auch sie im Thema Kinderschutz eine aktive Rolle einnehmen müssen um gemeinsam einen respektvollen Umgang leben zu können. Die Vorbildwirkung endet nicht bei der Kommunikation mit den Pädagogen. Wir wünschen uns nicht nur, dass die Kinder untereinander höflich bleiben, sondern auch die Eltern mit den Fachkräften oder natürlich auch umgekehrt. Damit eine wechselseitige Wirkung des höflichen und respektvollen Umgangs erzielt wird, sollte jeder mit jedem angemessen sprechen.

Bei den Anmeldegesprächen einer Neuanmeldung wird ebenfalls kurz auf die Kinderschutzbedingungen hingewiesen und die wichtigsten Eckpunkte näher ausgeführt und den Eltern, auf Wunsch, auch schriftlich ausgehändigt.

Eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Punkten ist ebenso in Plakatform in unserer Einrichtung zu finden. Mit der Gemeinde wird noch geklärt, ob es möglich ist eine PDF-Datei auf unserer Homepage zur Verfügung zu stellen. 

Den Eltern wird mehrmals versichert, dass die Pädagogen und die Leitung für persönliche Gespräche zur Verfügung stehen. Voraussetzungen dafür sind jedoch vorangehende Terminvereinbarungen da wir im Hortalltag zu intensiv im Kinderdienst unabkömmlich sind und diese wertvolle Zeit ausschließlich der Kinder widmen möchten. Sollten aber akute Sorgen, Probleme oder Wünsche aufkommen steht das Team natürlich immer bereitwillig zur Verfügung.

Die Art der Beschwerdemöglichkeiten für Erwachsene (Eltern) und Kinder sowie die Ansprechperson/en mit Kontaktdaten machen wir über folgende Wege bekannt: 

In der Art der Vermittlung versuchen wir sachlich und unaufgeregt sowie selbstverständlich höflich zu bleiben. Für uns als Team ist es angenehm Problematiken und Geschehnisse zuerst mit den Eltern abzusprechen, wenn nötig auch Vernetzungspartner hinzuziehen. Es ist wichtig im Team den Sachverhalt einheitlich zu bereden, damit jeder über den gleichen Informationsgehalt verfügt. In jedem Fall wegweisend ist wieder ein ruhiger, wohlwollender sowie höflicher Zugang und Umgang mit allen beteiligten. Die betroffenen Kinder werden in einem Problemfall erst dann hinzugezogen, wenn eine zumutbare Basis gefunden werden konnte und die Partizipation sinnhaft ist.

 

6. Verhaltenskodex

Verhalten wird im Kontext eines Kinderschutzkonzeptes in Form eines Verhaltenskodex definiert.  

Der Verhaltenskodex wird von allen Mitarbeitenden unterschrieben. Dies geschieht am besten im Rahmen einer Schulung oder zumindest eines ausführlichen Informationsgespräches über die Inhalte der Kindeschutzrichtlinie. Neue Mitarbeitende unterzeichnen diesen bereits bei der Anstellung. Wir haben einen kurzen Text zum Verhaltenskodex unten für Ihre Adaption und Ergänzung vorbereitet.

 

Unsere Einrichtung verfügt über einen Verhaltenskodex. Dieser ist für alle Mitarbeitenden in unserem Haus bindend, wurde gemeinsam mit den Mitarbeiter/Innen entwickelt und von diesen unterzeichnet. 

Der Verhaltenskodex stellt ein klares Bekenntnis gegen jede Form von Gewalt dar und definiert die Grundhaltung aller in unserem Haus Tätigen. 

Eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung dieser Verhaltensrichtlinie wird von allen Mitarbeitenden unterschrieben und ist häufig auch Bestandteil ihrer Arbeitsverträge. Auch Praktikant*innen, Zivildienst¬leistende und freiwillig mitarbeitende Personen unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex.

 

7. Selbstverpflichtung zum Kinderschutz:

Mit diesem Kinderschutzkonzept stellen wir uns klar gegen jede Form von Grenzverletzung und Gewalt und sorgen dafür, dass der Schutz von Kindern in unserer Einrichtung größtmöglich sichergestellt ist. Wir sorgen dafür, dass Kinder ein Umfeld vorfinden, das für sie besonders sicher ist, in dem die Einhaltung der Kinderrechte gewährleistet wird und in dem sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt werden, und ihre Interessen im Vordergrund stehen.

Um das zu erreichen, setzen wir die in diesem Konzept beschriebenen Grundsätze und Maßnahmen um.

 

8. Im Hinblick auf Kinderschutz ist uns wichtig: 

Der erste Schritt erfolgt bereits im Zuge der Abwicklung von Bewerbungen neuer Mitarbeiter, bestmöglich allfällige Gefährdungen vom Personal ausgehend zu vermeiden. 

Es wird, von Seitens der Gemeinde wird ein Leumundszeugnis eingefordert. An den Bewerbungsgesprächen nimmt die Leitung teil und darf mitentscheiden, welche BewerberInnen sich für die Einrichtung am besten eignen und qualifizieren. Durch diese und weitere Maßnahmen wird bereits vor dem Dienstantritt abgeklärt, ob eine zukünftige Zusammenarbeit vorstellbar und möglich ist. Weiteres gibt es eine klar definierte schriftliche Dienstanweisungen, welche die Ansprüche und Anforderungen für die entsprechenden Stelle auflistet. Diese wird dem zukünftigen Personal zur Durchsicht und Unterfertigung mitgegeben.

Von den Leitungen der Kinderbetreuungseinrichtungen wurde einheitlich ein Verhaltenscodex ausgearbeitet, in dem wir festgelegt haben, wie wir uns die Umgangssprache und Kultur vorstellen und wünschen. Somit stellen wir sicher, dass sich ein roter Faden ergibt der sich durch die Kinderbetreuungseinrichtungen in Jenbach zieht und die Kinder in ihrer Entwicklung einheitlich begleitet. Dass bedeutet konkret, dass von der Kinderkrippe bis hin zum Schülerhort die gleichen Standards geboten und eingefordert werden. Die Betreuungspersonen agieren kontinuierlich vertraut und einheitlich in ihrer Grundhaltung dadurch werden an die Kinder und an die Eltern durchgehend die gleichen Ansprüche gestellt.

Die Rolle der pädagogischen Fachkraft im Hinblick auf den Kinderschutz ist von entscheidender Bedeutung, da sie dazu beiträgt, die Sicherheit, das Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder zu gewährleisten.

Allen voran ist es wichtig, dass die Fachkräfte eine adäquate Qualität der Umgangskultur/Umgangssprache besitzen und leben. 

Jedem Kind soll unvoreingenommen entgegengetreten werden. Weiteres zeichnet es eine Fachkraft aus, dass das Wohl des Kindes an oberster Stelle steht und die eigenen Handlungen immer mit einer wohlwollenden Absicht einhergeht. In der Arbeit mit Kindern ist es das Ziel, ihnen ehrliches Interesse und Vertrauen entgegenzubringen sowie die eigenen Reaktionen oder Sanktionen zu reflektieren, damit die Sinnhaftigkeit und eine Absicht dahintersteht die dem Wohlergehen des Kindes dient. 

Eine Fachkraft hat ihrer Funktion als Vorbild nachzukommen und einen gewaltfreien, respektvollen und wertschätzenden Umgang authentisch zu vermitteln. Das Gespräch mit den Kindern zu suchen und für ihre Sorgen verfügbar zu sein.

Jede pädagogische Fachkraft ist natürlich von Grund auf darum bemüht, die Kinder vor jeglichen Gewaltformen zu beschützen. Sie führt zusammen mit deren Assistenzkraft und Stützkraft regelmäßige Beobachtungsbögen und bespricht sich mit dem Team und der Leitung, wenn Auffälligkeiten auftreten. Den Kindern wird ein verständnisvolles und greifbares Personal geboten, welches immer zur Verfügung steht um über ihren Kummer oder ihre Sorgen zu sprechen. Die eigene Haltung und Handlungen sollten regelmäßig reflektiert werden. Genauso zählt es zu den Aufgaben, die Gruppenräume regelmäßig in Augenschein zu nehmen und Gefahrenquellen zu orten. Es obliegt der Fachkraft negative Gruppendynamiken zu verfolgen und wenn möglich vorbeugend Konflikte zu vermeiden bzw. deeskalierend einzugreifen um eine angemessene Streitkultur einzuführen. Das Auftreten und die Präsenz der BetreuerInnen spielen eine tragende Rolle, wichtig sind auch die räumlichen Gestaltungen bzw. Konstellationen, die Konflikt-Bewältigung und die Umgangskultur im Allgemeinen. Es gehört ebenfalls zu den Aufgaben einer Fachkraft das Verhalten der Gruppe zu reflektieren und regelmäßige Dokumentationen zu betreiben. Rücksprache mit dem Team halten und sich austauschen sowie Fortbildungen zu besuchen.

Das Personal nimmt regelmäßig an Fortbildungsprogrammen teil, um den fachlichen und alltäglichen Anforderungen zu entsprechen. Beispielsweise regelmäßige Schulungen im Ablauf eines Brandfalles, bei erste Hilfe Maßnahmen, bei Übergriffen oder weiteren Notsituationen. Für diese Notfälle wurde im Team die sogenannten Notfallpläne erarbeitet und in schriftlich gesammelter Form abgelegt, um im Akutfall schnell und richtig reagieren zu können. Diese Pläne liegen griffbereit für das Personal auf. Einige Pläne wurden in einer zweiten kindgerechten Variante für und mit den Kindern ausgearbeitet. Dadurch können sich die Kinder ebenfalls schneller auf die Situation vorbereiten. Zum Beispiel im Falle eines Brandes wird ihnen mit Bildern vermittelt, wie sie sich verhalten sollen bzw. wo sich der Sammelpunkt befindet usw.

Die Notfälle werden zusätzlich auch geprobt um die Routine des Ablaufes zu internalisieren.

Das Personal ist angehalten gegenseitig darauf zu achten, dass unter den erwachsenen Personen keine unbedachten verbalen oder gar körperlichen Verletzungen stattfinden. Hierbei wurde eine schriftliche Ampelübersicht im Kinderschutzkonzept abgeheftet die sichtbar macht, welche Gewichtigkeit die jeweiligen Überschreitungen darstellen. Des Weiteren wurde in einer Teamsitzung ein Codewort vereinbart, dass ausgesprochen wird, falls ein Teamkollege zu übertreiben droht.

Die Räumlichkeiten werden von den Betreuungspersonal bewusst so gestaltet, damit sich Kinder zurückziehen können, zum Lernen animiert und inspiriert werden. Die Räume werden farbenfroh und hell gehalten, um eine einladende Wirkung zu erzielen - dunkle und uneinsichtige Stellen werden vermieden. 

Im Laufe des Hortjahres finden regelmäßige Kontrollen der Turn- und Spielgräte durch den TÜV statt sowie der Erste-Hilfe-Koffer-Check oder brandschutztechnische Vorsorgemaßnahmen. Jedoch ist das Personal auch dazu angehalten eigenständige Kontrollen durchzuführen, um in den Räumlichkeiten etc. Gefahren für Kinder hintanzuhalten. 

Das Personal nimmt regelmäßig an Fortbildungen und Schulungen teil. Wir haben einen Verhaltenscodex definiert und kontrollieren uns auch gegenseitig fortgehend in unserer täglichen Arbeit. Wir versuchen unserer Vorbildfunktion bestmöglich nachzukommen und leben den Kindern einen gewaltfreien Umgang sowohl in der Sprache als auch im Handeln vor. Das Teamunterstützt die Kinder dabei Konflikte gewaltfrei und konstruktiv zu lösen ohne dabei die eigenen Bedürfnisse außer Acht zu lassen. 

Wir sehen es auch in unserer Aufgabe Beobachtungen von gewaltbereiten Handlungen an die Eltern weiterzugeben und im Idealfall gemeinsam mit den Erziehungsberechtigen zu beheben. Des Weiteren ist es unsere Pflicht, Spuren von Gewalt und Verwahrlosung nachzugehen und wenn notwendig auch zu melden. In erster Instanz wird jedoch immer das Gespräch mit den Eltern gesucht um Missverständnisse vorzubeugen.

 

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